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EFK-Freizeiten 2012

1.Vertragspartner Das Evangelische Ferienwerk Kurhessen e.V. (EFK) organisiert Paketreisen für geschlossene Gruppen, die über eine/n Auftraggeber/in für einen bestimmten Teilnehmerkreis gebucht werden. Die buchende Organisation ist zuständig für Aufsicht und Programmgestaltung, sie versieht das gebuchte Paket mit weiteren Leistungen (z.B. Freizeitleitung,Verpflegung, etc.) und schreibt es zu einem frei kalkulierten Preis selbst und in eigenem Namen ohne Rücksprache mit dem EFK aus. Die buchende Organisation ist Veranstalter im Sinne der Gesetze und hat die rechtlichenVorschriften zu beachten. Zwischen dem Auftraggeber und dem EFK kommt einVertrag über die Überlassung touristischer Leistungen zustande.Vertragspartner des EFK ist die für eine Gruppe handelnde und sie nach außen vertretende Person. Ist die Gruppe ein eingetragener Verein oder eine juristische Person, sind diese und nicht der Gruppenleiter Vertragspartner des EFK.Vertragliche Beziehungen zwischen dem Ferienwerk und den Teilnehmern werden nicht begründet. Die vertraglichen Beziehungen bestimmen sich in erster Linie nach den konkret getroffenenVereinbarungen und diesen Geschäftsbedingungen.Analog gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag. NachentsprechenderAnfrageübersendetdasEFKeinAngebotmitgenauerLeistungsbeschreibungundPreisenunter EinbeziehungdieserAGBsowieeinemBuchungsformular.NachEingangdesunterzeichnetenBuchungsformularsbeim EFK wird derVertrag mit der Unterzeichnung der entsprechenden Buchungsbestätigung durch das EFK wirksam. Darüber hinausgehende zusätzlicheVereinbarungen mit Leistungsträgern stehen nicht imVerantwortungsbereich des EFK, bzw. bedürfen der schriftlichen Genehmigung. 2. Zahlungsbedingungen Der endgültige Reisepreis wird nach der tatsächlichenTeilnehmerzahl berechnet.Nach Empfang der Buchungsbestä- tigung ist eine Anzahlung von 10% des Freizeitpreises zu leisten. Berechnungsgrundlage dieser Anzahlung ist zunächst die minimale Teilnehmerzahl.Weitere 50% des Freizeitpreises sind 6 Wochen vor Freizeitbeginn fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Freizeitbeginn gegen Aushändigung aller weiteren Freizeitunterlagen fällig. Nach Übermittlung der tatsächlichenTeilnehmerzahlen durch die buchende Institution erfolgt die endgültige Berechnung des Freizeitpreises. 3.Teilnehmerzahlen Die angegebene minimale und maximaleTeilnehmerzahl ist verbindlich.Bei Unterschreitung ist der gesamte auf die minimale Teilnehmerzahl entfallende Reisepreis zu entrichten. Bei Überschreitung der minimalen Teilnehmerzahl richtet sich der Reisepreis nach der tatsächlichen Teilnehmeranzahl. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das EFK. 4. Leistungen a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem konkretenAngebot und den allgemeinen Hinweisen,denAngaben dieser Geschäftsbedingungen sowie aus den hierauf bezogenen Angaben der Buchungsbestätigung. b)BeivielenangebotenenFreizeitenobliegtdieReinigungderHäuserunddieEinhaltungdergesetzlichenVorschriften (z.B. Hygienevorschriften) der buchenden Institution. Dies betrifft insbesondere die Selbstversorgerhäuser und Camps. Die buchende Institution hat sicherzustellen, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für ihre Gruppe eingehalten werden. Über den Umfang derVerpflichtungen informieren wir Sie auf Anfrage gern. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Auftraggeber vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen,ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt,es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf vom Ferienwerk zu vertretenden Mängeln oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die das Ferienwerk zu vertreten hat. Von der dem Ferienwerk in diesem Fall zustehenden vollenVergütung werden ersparte Aufwendungen abgesetzt, sobald und soweit sie dem Ferienwerk von seinenVertragspartnern zurückerstattet werden.Soweit das Ferienwerk nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig verwerten kann, entfällt die Vergütungspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen. 6. Leistungs- und Preisänderungen a) Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Abweichungen einzelner Freizeitleistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, sind im Rahmen gesetzlicherVorschriften gestattet. b) Das EFK ist verpflichtet,Vertragspartner von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. c) DasEFKistberechtigt,ausgeschriebeneundbestätigtePreiseaufGrundvonnachVertragsabschlusseingetretenen unumgänglichenundunvorhersehbarenUmständen,imRahmengesetzlicherBestimmungenzuändern,fallszwischen Freizeitbestätigung und -antritt mehr als 3 Monate liegen. d) Sowohl bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Vertragspartner vom Freizeitvertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch das EFK, die Inanspruchnahme eines gleichwertigen Freizeitangebots verlangen, wenn das EFK in der Lage ist,ein solchesAngebot ohne Mehrpreis anzubieten.DerVertragspartner ist verpflichtet,dieses Recht binnen einer Woche nach Erhalt der Erklärung durch das EFK schriftlich geltend zu machen. 7. Rücktritt a) Rücktritt durch den Vertragspartner DerVertragspartner des EFK hat jederzeit das Recht, vom geschlossenenVertrag zurückzutreten. Das EFK muss als Entschädigung vomVertragspartner bei dessen Rücktritt < 36 Wochen vor Freizeitbeginn 10% 35 - 26 Wochen vor Freizeitbeginn 20% 25 - 16 Wochen vor Freizeitbeginn 50% 15 - 08 Wochen vor Freizeitbeginn 60% 07 - 03 Wochen vor Freizeitbeginn 70% > 03 Wochen vor Freizeitbeginn 100% des Freizeitpreises verlangen. Diese Bestimmungen gelten analog bei Umbuchungen. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,des Reiseziels,der Unterkunft,der Beförderung etc.Umbuchungen können,sofern ihre Durchführung möglich ist,nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. b) Rücktritt durch das EFK Das EFK ist berechtigt, bis zur 16.Woche vor Reiseantritt vom Vertag zurückzutreten, falls die Objektauslastung insgesamt nicht ausreichend ist,oder das Objekt aus anderen Gründen nicht zurVerfügung steht.Alle eingezahlten Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein weiterer Anspruch gegen das EFK wird ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts kann der Kunde dieTeilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen,wenn das EFK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des EFK ihm gegenüber geltend zu machen.Nimmt der Kunde nicht an einer Ersatzreise teil, werden von ihm an das EFK geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. c) Das EFK kann in folgenden Fällen ohne Fristeinhaltung vomVertrag zurücktreten bzw. denVertrag kündigen: 1.Wenn derVertragspartner seinenVertragspflichten trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. 2.DasEFKkanndenReisevertragnachAntrittderReisekündigen,wenndiebuchendeOrganisationdieDurchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch das EFK nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung desVertrages gerechtfertigt ist. 8.Aufhebung desVertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Durchführung einesVertrages in Folge beiVertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das EFK als auch derVertragspartner vomVertrag zurücktreten.Wird derVertrag aufgehoben,so kann das EFK für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Freizeit noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 9. Haftung des EFK Das EFK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Freizeitvorberei- tung.Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. a) Die vertragliche Haftung des EFK für Schäden,die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für dieVerletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit - ein Schaden vom EFK weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder - soweit das EFK für einen entstehenden Schaden allein wegen einesVerschuldens eines Leistungsträgers verant- wortlich ist. b) Das EFK haftet, soweit für die Haftung an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ausschließlich für den zwischen dem Auftraggeber und der buchenden Organisation vereinbarten Reisepreis, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom Auftraggeber gegenüber der/dem Reiseteilnehmer erhoben werden c) Das EFK haftet nicht für Leistungen, die nicht Bestandteil der Buchungsvereinbarung sind und von den Vertragspartnern vor Ort selbständig gebucht werden (z.B.Ausflüge, Sport etc.). Sollten diese Fremdleistungen Grund zur Mängelanzeige geben, ist diese direkt an den Leistungsträger zu richten. d) Das EFK haftet nicht für Angaben in vom EFK nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels; Campingplatz). 11. Mitwirkungspflicht der buchenden Institution Der Vertragspartner ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu mindern oder zu vermeiden.DerVertragspartner ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich fernmündlich, fernschriftlich oder perTelegramm dem EFK unter folgender Adresse anzuzeigen - Evang. Ferienwerk Kurhessen e.V., D-37194 Wahlsburg, Brauhausstraße 11 - Tel.: 05572-1033 - Fax:05572-1288-,damit das EFK Gelegenheit zur sofortigenAbhilfe hat.Bei fehlender Mängelanzeige entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. 12.An- und Abreise / Busfahrt Die angegebenen Fahrtzeiten sind Richtwerte, die abhängig von der Verkehrslage variieren können. Auf allen Reisen mit Busfahrt werden moderne Reisebusse eingesetzt.JeTeilnehmer kann ein Gepäckstück (ca.15 kg) sowie ein Handgepäckstück transportiert werden. Die Mitnahme von weiterem Gepäck wie Spielen, Materialien oder Lebensmitteln kann nicht garantiert werden.Wir behalten uns vor, weitere Personen oder Gruppen im Bus zu transportieren, sofern nicht ausdrücklich eine Alleinbelegung zugesichert wurde. Soweit nicht anders vereinbart gilt der Sitz der buchenden Institution als Ausgangspunkt für Abholung und Rückkehr. 13. Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften .Als Veranstalter weist die buchende Institution ihre Reisenden auf die notwendigen Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften hin. Der Hinweis erstreckt sich auch auf die eventuellen Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Wir informieren und unterstützen Sie auf Anfrage gern. 14.Versicherungen a) Ein Versicherungsschutz ist im Reisepreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes zugesichert wurde. b) Zur Sicherheit kann derVertragspartner geeigneteVersicherungen,wie z.B.eine Reisegepäck-,Reiseunfall-,Reise- kranken-undReisehaftpflichtversicherungabschließen.DarüberhinauskannderAbschlusseinerReiserücktrittskosten- Versicherung sinnvoll sein. Ebenso empfiehlt das EFK, zu überprüfen, ob eineVeranstalterhaftpflicht vorliegt. c) Die buchende Institution schreibt die Reise in eigenem Namen aus. Es obliegt der buchenden Institution zu prüfen,inwieweit sie der Pflicht zur Kundengeldabsicherung gemäß § 651k BGB unterliegt und gegebenenfalls diese Versicherung sicher zu stellen.Auf Anfrage informieren wir Sie gern. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelnerVertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge. Dies gilt ebenso für diese Geschäftsbedingungen und alle andern Bedingungen undVorschriften des EFK.Besondere Vereinbarungen mit dem EFK bedürfen der schriftlichen Form. MündlicheVereinbarungen sind unwirksam. 16. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des EFK. Stand: 15.03.2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Evangelischen Ferienwerkes Kurhessen e.V. - 39 -